Welche Sendungsarten sind von der Nachsendung ausgeschlossen?
Ausgenommen von der Nachsendung sind:
Ausgenommen von der Nachsendung sind im Inland DIALOGPOST ohne Umhüllung und Express-Sendungen. PRESSESENDUNGEN (z.B. Kundenzeitschriften) und POSTVERTRIEBSSTÜCKE (z.B. Tageszeitungen), nachfolgend "Pressepost", sind generell von der Nachsendung ausgeschlossen. In das In- und Ausland wird PRESSEPOST ausnahmsweise nachgesandt, wenn sie als STREIFBANDZEITUNG versandt wird.
In das Ausland ist die Nachsendung von DIALOGPOST, WARENPOST, WARENSENDUNGEN, BÜCHERSENDUNGEN, WERBEANTWORT, PRESSEPOST, Briefen mit den Zusatzleistungen EINSCHREIBEN, NACHNAHME und WERT, TELEGRAMM sowie DHL Paket, DHL Päckchen, DHL Infopost, Blindensendungen Schwer und Express-Sendungen ausgeschlossen.
Bei Vorausverfügung des Absenders (z.B. "Nicht nachsenden" oder "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!") erfolgt keine Nachsendung.
Schriftstücke aus POSTZUSTELLUNGSAUFTRÄGEN werden außerhalb der Gemeinde nur aufgrund entsprechender Vorausverfügung des Absenders, nur im Inland und nur bei umzugsbedingter Abwesenheit des Empfängers bzw. bei Betreuung oder Insolvenz bei entsprechender Anordnung weitergesandt.
Postfachsendungen, die nicht nachgesandt werden, verbleiben bis zum Ablauf des Nachsendungsauftrages im Postfach bzw. werden bis zur Abholung gesammelt und dann dem Kunden bereitgestellt.