Postzustellungsauftrag
Sie möchten Postzustellungsaufträge in kleineren Mengen beauftragen? Die Produktmarke Postzustellungsauftrag ist hierfür ideal - wie eine Briefmarke auf Ihre Sendung kleben und in den nächsten Briefkasten einwerfen. Eine Einlieferungsliste ist nicht erforderlich.
Hinweis: Der Postzustellungsauftrag darf nur von Gerichten, Behörden und sonstigen Institutionen in Auftrag gegeben werden, die nach Gesetzen hierzu berechtigt sind.
Weitere Informationen unter deutschepost.de/gogreen
2) Endpreis inkl. gesetzl. Umsatzsteuer, ggf. zzgl. Versandkosten.
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Postzustellungsauftrag - rechtswirksame Zustellung mit Urkunde
Vertrauen Sie den erfahrensten und größten Dienstleister für Postzustellungsaufträge und verlassen Sie sich auf unsere Kompetenzen. Zu unseren Kunden zählen:
- Gerichte und Verwaltungsbehörden von Bund,
- Länder und Kommunen (zum Beispiel Bußgeldstellen) sowie
- andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
Mit dem Postzustellungsauftrag versenden Sie bestimmte amtliche Schriftstücke mit einer förmlichen Zustellung. Dies hat erhebliche Rechtswirkungen und wird z.B. bei Mahn- und Bußgeldverfahren oder in gerichtlichen Verfahren eingesetzt.
Welche Vorteile bietet mir der Postzustellungsauftrag?
Mit dem Postzustellungsauftrag stellen Sie sicher, dass
- es urkundlich festgehalten wird, wem, wann, wo und unter welchen Umständen das Schriftstück zugestellt wurde,
- die ausgefüllte Zustellungsurkunde (ZU) an den Auftraggeber zurückgeht,
- der Empfänger der Zustellung der Schriftstücke sich nicht entziehen kann,
- die festgelegten Fristen anlaufen, unabhängig davon, ob das Schriftstück an empfangsberechtigte Person ausgeliefert wurde oder (falls nicht zustellbar) in der Postfiliale bzw. am Ort des zuständigen Amtsgerichts niedergelegt wurde. Das Schriftstück kann innerhalb von 3 Monaten abgeholt werden.
- eine Sendungsverfolgung möglich ist, falls die Zustellungsurkunde mit Barcode verwendet wird.
Wie wird der Postzustellungsauftrag zugestellt?
Die förmliche Zustellung eines Postzustellungsauftrages nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung erfolgt auf drei verschiedenen Wegen:
- durch persönliche Übergabe an einen Empfangsberechtigten (Empfänger oder Ersatzempfänger),
- durch Einlegen in den Hausbriefkasten oder
- durch Niederlegung mit entsprechender Benachrichtigung. Das niedergelegte Schriftstück wird drei Monate zur Abholung bereitgehalten, auf Verlangen des Empfängers wird es entgeltpflichtig zugesandt. Wenn es innerhalb der Lagerfrist nicht ausgeliefert werden konnte, wird es an den Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber erhält eine Urkunde als Bestätigung der Zustellung / Niederlegung.
Was kostet der Postzustellungsauftrag?
Ein Postzustellungsauftrag kostet 3,45 € (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Folgende Leistungen sind in diesem Preis enthalten:
- Rücksendung der ausgefüllten Zustellungsurkunde als gewöhnlicher Brief,
- ggf. die Rücksendung des Auftrages bei Undurchführbarkeit,
- ggf. auch die Niederlegung des Schriftstückes,
- die Rücksendung nicht abgeholter Schriftstücke.
Als zusätzlichen Service stellen wir unseren Kunden die Zustellungsurkunden auf Wunsch kostenfrei zur Verfügung. Diese enthalten bereits den Barcode, mit dem Track & Trace möglich ist. Die Bestellung ist per E-Mail beim Servicemanagement PZA möglich unter: SM.PZA@DeutschePost.de oder rufen Sie uns einfach an: 0180 6 555555*.