75 Jahre Bundesverfassungsgericht, Briefmarke zu 0,95 €, 10er-Bogen

nassklebend  

Artikelnummer: 151105598

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Nassklebende Briefmarken zu je 0,95 EUR im 10er-Bogen, geeignet für die Frankierung von Standardbriefen bis 20 g sowie von Postkarten national. Laufzeit Brief national: Zustellung in der Regel am übernächsten Werktag nach Einlieferung. Laufzeiten für Brief International sind länderspezifisch und können in einer Filiale der Deutschen Post erfragt oder unter deutschepost.de/brief-international abgerufen werden.

Entwurf:
Prof. Rudolf Grüttner und Sabine Matthes, Oranienburg
Motiv:
Ausschnitt aus der Szene einer Urteilsverkündung, verbunden mit der Jubiläumszahl in den Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold
Bildnachweis: picture alliance/dpa / Uli Deck
Wert:
0,95 EUR
Format PWZ:
Breite: 55,00 mm; Höhe: 30,00 mm
Format Zehnerbogen:
Breite: 130,00 mm; Höhe: 170,00 mm
Anordnung PWZ:
2 PWZ nebeneinander, 5 PWZ untereinander
Anordnung EAN-Code:
Auf allen vier Randstücken der schmalen Markenbogenseite wird ein EAN-Code platziert. Die betreffenden Randstücke bleiben weiß.
Druckerei:
Bundesdruckerei GmbH, Berlin
Bedruckstoff und Druckverfahren:
Gestrichenes, weißes und fluoreszierendes Postwertzeichenpapier DP II; Mehrfarben-Offsetdruck
Farben der Briefmarken können aus produktionstechnischen Gründen von Abbildungen abweichen.
Ausgabetag:
03. September 2026

Herstellerinformationen

Name des Herstellers:
Deutsche Post AG
Postalische Adresse:
Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn
E-Mail-Kontakt:
info-postbrands@deutschepost.de
Herstellernummer:
4050357026273

Das in Karlsruhe ansässige Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm am 7. September 1951 seine Arbeit auf und wurde am 28. September feierlich eröffnet. Seither wacht es als "Hüter der Verfassung" über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Die sechzehn Richterinnen und Richter, deren charakteristisches Kennzeichen die rote Robe ist, entscheiden über die Auslegung des Grundgesetzes und prüfen beispielsweise, ob Bundesrecht und Landesrecht mit der Verfassung vereinbar sind. Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre in der Verfassung verbrieften Grundrechte durch die öffentliche Gewalt oder Gesetze verletzt sehen, können beim höchsten deutschen Gericht eine Verfassungsbeschwerde erheben.

Das Bundesverfassungsgericht, dessen Entscheidungen "im Namen des Volkes" unanfechtbar sind, ist ausdrücklich kein politisches, sondern ein Verfassungsorgan. Bei den Bürgerinnen und Bürgern genießt es als Garant und Wächter des Grundgesetzes sehr hohes Ansehen. Anlässlich seines fünfundsiebzigjährigen Bestehens erscheint das vorliegende Sonderpostwertzeichen.